Unkonventionelle Förderung von Erdgasaufkommen im Märkischen Kreis
Wie aus den Medien zu erfahren war, beabsichtigt die Firma Wintershall Holding GmbH auf dem Gebiet des Märkischen Kreises u.a. im Bereich Balve, Neuenrade, Altena, Hemer, Iserlohn, Letmathe und Nachrodt (Erkundungsfeld Ruhr) mit dem Fracking-Verfahren nach im Schiefer gebundenen Erdgas zu suchen. Über den formierten Protest von Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Gebieten wurde ebenfalls berichtet.
Antrag für die Sitzung des Kreistages am 07.07.2011
Sehr geehrter Herr Landrat,
Für die kommende Sitzung des Kreistages bitten wir, folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen
Unkonventionelle Förderung von Erdgasaufkommen im Märkischen Kreis
Wie aus den Medien zu erfahren war, beabsichtigt die Firma Wintershall Holding GmbH auf dem Gebiet des Märkischen Kreises u.a. im Bereich Balve, Neuenrade, Altena, Hemer, Iserlohn, Letmathe und Nachrodt (Erkundungsfeld Ruhr) mit dem Fracking-Verfahren nach im Schiefer gebundenen Erdgas zu suchen. Über den formierten Protest von Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Gebieten wurde ebenfalls berichtet.
Mit der Antwort auf unsere Anfrage vom 10. März 2011 hat der Kreis unter Bezugnahme auf die Bezirksregierung, die Fa. Wintershall sowie den Geologischen Dienst NRW zur Sachaufklärung beigetragen. Die Befürchtungen zu möglichen Folgewirkungen durch die Explorationsbohrungen konnten allerdings nicht ausgeräumt werden.
Die grundsätzlichen Umweltwirkungen sind nicht ausreichend bekannt. Der Umfang der möglichen Vergiftungen im wasserreichen Sauerland (Wasserqualität) ist unabsehbar. Verunreinigungen oder Kontamination des Bodens und seiner Organismen in der Region sind nicht kalkulierbar.
Auch wenn die Landesregierung das Fracking-Verfahren einstweilen gestoppt hat, müssen wir vorsorglich verhindern, dass es zu solchen Bohrungen im Kreisgebiet kommt.
Daher möge der Kreistag des Märkischen Kreises beschließen:
Der Märkische Kreis wendet sich entschieden gegen jede Art von Gasförderung ausunkonventionellen Lagerstätten im Kreisgebiet, zumindest solange, wie aus verfahrenstechnischer Sicht nicht sichergestellt ist, dass Umweltschäden auszuschließen sind.
Die Verwaltung des Märkischen Kreises macht gegenüber der Bezirksregierung in Arnsberg deutlich, dass vor Genehmigung von Explorationsbohrungen jegliche Umweltgefährdung bspw. der Qualität unseres heimischen Trinkwassers und damit eine Gesundheitsgefährdung im Interesse der Bevölkerung ausgeschlossen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Manfred Kunkel - Fraktionsvorsitzender
