Anfrage an den Landrat und Stellungnahme zum Klinikum

Anja Claus

Am letzten Mittwoch hat die Kreistagsfraktion DIE LINKE die prekäre öffentliche Debatte um die Vorwürfe gegen den Klinik-Geschäftsführer PD Dr. med. Bernhard Schwilk intensiv beraten. Insbesondere die öffentlichen Stellungnahmen von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Fraktionssprechern von CDU und FDP werden als wenig verantwortlich und verharmlosend von den Linken angesehen.

 

im Anhang finden Sie unsere Anfrage an den Landrat zu den Vorgängen im Klinikum zur Kenntnis bzw. zur Verwendung.
 
Am letzten Mittwoch hat die Kreistagsfraktion  DIE LINKE die prekäre öffentliche Debatte um die Vorwürfe gegen den Klinik-Geschäftsführer PD Dr. med. Bernhard Schwilk intensiv beraten. Insbesondere die öffentlichen Stellungnahmen von Aufsichtsratsmitgliedern und deren Fraktionssprechern von CDU und FDP werden als wenig verantwortlich und verharmlosend von den Linken angesehen.
 
In Deutschland kann ein Aufsichtsrat auch bei einer GmbH eingerichtet werden. Dann gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes entsprechend nach dem GmbHG. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben zu wissen, dass es ihre Aufgabe ist, die Geschäftsführung , also den Vorstand, zu überwachen. Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen  von seiner Zustimmung abhängig machen. Hinzu kommen „Prüfungs- und Berichtspflichten.“, so nach Wikipedia.
 
Dann gilt noch das öffentliche Interesse für Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen, insbesondere in dem Bereich der öffentliche Daseinsvorsorge wie im Gesundheitswesen. In solchen Fällen ist das von dem Grundsatz der Öffentlichkeit ausgehende Kommunalrecht anzuwenden. Die Linksfraktion sieht bei den aufsichtsführenden Vertretern eine unzulässige Flucht in das Privatrecht. Dabei stützten sich die Linken auch auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes. Deswegen fordert die Linke:“ Mehr Transparenz für die Aufsichtsräte kommunaler Betriebe“.

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