Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket

Marcel Käming

Im Zuge der Neugestaltung der Hartz IV Gesetzgebung können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter Vorliegen verschiedener Vorraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Wir fragen nach.

 

Im Zuge der Neugestaltung der Hartz IV Gesetzgebung können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter Vorliegen verschiedener Vorraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Zum Personenkreis der Leistungsberechtigten zählen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (unter 25 Jahren), die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld nach dem SGB II und Sozialgeld (Hartz IV) - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag von der Familienkasse

Dazu fragen wir:

Wie hoch ist die genaue Summe, die dem Märkische Kreis für Ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für das Jahr 2011 zur Verfügung gestellt wurde
Wie hoch ist die Summe, die in 2011 verausgabt wurde – hier aufgeteilt nach leistungsberechtigtem Personenkreis

Wie hoch ist die Summe, die durch noch zu bearbeitende Anträge gebunden ist Wie hoch ist die nicht abgerufene Restsumme
Verbleiben nicht abgerufene Mittel im Kreishaushalt oder müssen die Mittel an den Bund zurückerstattet werden

Wie werden die nicht verausgabten Mittel verwendet, sollten sie im Kreishaushalt verbleiben

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Michel – Fraktionsvorsitzender

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